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Nachnach Geschäftsauflösung Krankenkassennachzahlung (Krankenkassenrecht)

Ute Müller, 28.01.2010, 20:29 (vor 844 Tagen)

Kurzfassung: Reisebüro nach vielen Jahren, zuletzt 3 Jahre GbR, am 31.07.08 aufgelöst. Natürlich Beiträge in die GKV bezahlt.Heute kommt ein Schreiben, dass ich nachzuzahlen hätte, nämlich knapp 300 Euro. Nach einem Telefonat mit meiner Krankenkasse sagte man mir, dass man das Einkommen (lt) Steuerbescheid 08 geteilt durch 7
gerechnet hätte. Meine Frage jetzt: Ist dies zulässig muss man da nicht auch aufs Jahr rechnen, also geteilt durch 12? Ich war in den letzten 3 Jahren nie über die besagte Grenze.

Vielen Dank für eine Antwort!

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